Kaktus Jugendhilfeeinrichtungen e.V.


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Flexible Hilfen

Kaktus Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen e.V.
Flexible Hilfen
Franzstrasse 107
D - 52064 Aachen

Leitung Marie Lisse
Tel. : 0241/ 87 93 809
Fax: 0241/ 8 93 808

 

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KONZEPTION DER FLEXIBLEN HILFEN

und seit 2006

Arbeit mit Risikofamilien

 

Stand: Nov-06

Vorwort

Das Angebot der Flexiblen Hilfen entstand aus der konzeptionellen Weiterentwicklung unserer bewährten Jugendhilfeangebote Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) und dem Intensiv Betreuten Wohnen (IBW). Diese Konzepte haben sich zunehmend als zu starr für die Bedürfnisse von Jugendlichen und deren Familien erwiesen. So befinden wir uns in einem fortschreitenden Flexibilisierungsprozess, in dessen Verlauf sowohl Veränderungen im Betreuungsaufwand, den Betreuungsorten als auch in der Erweiterung der Zielgruppe stattfinden kann.

 

I Trägerschaft

Die Jugendwohngemeinschaft „Kaktus“ liegt in der Trägerschaft des Vereins „Kaktus“ Jugendhilfeeinrichtungen e.V. in Aachen.

Er ist ein anerkannter freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe und besteht seit 1985. Der Verein ist dem Dachverband „Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband“ (DPWV) angeschlossen.

 

II Räumlichkeiten

In der Franzstraße 107 in Aachen verfügen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ausreichende Büro- und Besprechungsräume, in denen sowohl Einzelgespräche als auch Familiengespräche stattfinden können.

 

III Pädagogisches Personal, Qualifikation

Im Büro für „Flexible Hilfen“ arbeitet ein mit drei Frauen und einem Mann besetztes Team sozialpädagogischer Fachkräfte, eine Diplomsozialpädagogin,  zwei Diplompädagoginnen und einem Diplompädagogen. Des Weiteren  verfügen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über folgende Zusatzausbildungen: Systemische Familienberatung und Gesprächsführung nach Rogers. Die Weiterausbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch kontinuierliche Fortbildungen, regelmäßige kollegiale Beratung  und Supervision gewährleistet.

Standards zur Qualifizierung unserer pädagogischen Arbeit:

Fortbildung/ Supervision

Die Jugendhilfeeinrichtung Kaktus legt großen Wert auf die Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Folgende Schwerpunktthemen haben sich in unserer langjährigen Arbeit herauskristallisiert und werden kontinuierlich aktualisiert:

  • Gewalt;
  • Sexueller Missbrauch;
  • Essstörungen;
  • Familienberatung;
  • Erlebnispädagogik;
  • Borderlinestörungen;
  • Suchtproblematik (legale und illegale Suchtformen).

Teamarbeit und kollegiale Beratung, regelmäßige Supervision , Fachberatung und Organisationsberatung sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit.

 

IV Gesetzliche Grundlage:

Die Flexiblen Hilfen sind eine Hilfemaßnahme gemäß KJHG §§ 13.3; 27; 30; 31; 35; 35a; und § 41 KJHG oder in Ausnahmen des BSHG § 39.

 

V Ziel der Hilfen

An erster Stelle ist das Ziel jeder Betreuung die Hinführung des Klienten zu einem eigenverantwortlichen Leben als gemeinschaftsfähige Persönlichkeit im Sinne des KJHG. Dieses Ziel ist auch auf die Arbeit der sozialpädagogischen Familienhilfe anzuwenden! In diesem Sinne ist jede Betreuung als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen. Der Schwerpunkt der Hilfe liegt in der Aufarbeitung konkreter schwerwiegender Defizite, die in der jeweiligen Persönlichkeitsentwicklung bislang so vernachlässigt wurden, dass sie einer eigenverantwortlichen Lebensführung entgegenwirken. Die Rahmenbedingungen der Flexiblen Hilfen bieten durch den flexibel zu vereinbarenden zeitlichen Einsatz Kontaktmöglichkeiten zwischen Betreuer und Betreuten, die den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Familien entgegenkommen. Die Flexiblen Hilfen arbeiten ressourcenorientiert!

 

VI Zielgruppe(n):

Die Maßnahme richtet sich an:

a) an Kinder, Jugendliche/ junge Erwachsene  in besonderen sozialen Schwierigkeiten:

  • die nicht mehr zu Hause leben können oder wollen;
  • die in Gruppen überfordert sind bzw. eine Gruppensozialisation meiden;
  • die aus einer Jugendwohngruppe kommen;
  • die eine andere Jugendhilfemaßnahme beendet oder abgebrochen haben;
  • die noch in ihrer Familie leben und dort betreut werden;
  • die sich in ihrer eigenen Wohnung  oder in anderen sozialen Räumen aufhalten.

b) an Alleinerziehende Mütter und Väter, die insbesondere überfordert sind mit:

  • Erziehungsfragen;
  • Gesundheitsfragen und Hygiene;
  • Finanziellen Fragen;
  • Ämtergängen;
  • Beziehungskonflikten;
  • Organisation von Haushalt;

c) an Familien in Krisensituationen bezüglich:

  • Erziehungsfragen;
  • Bewältigung von Alltagsproblemen;
  • Perspektiventwicklung;
  • Umgang mit Ämtern und anderen Institutionen.

 

VII Betreuungsort

Der Betreuungsort kann je nach Auftrag differieren. Häufig ist der Betreuungsort die eigene Wohnung der Klienten oder Familien. Darüber hinaus werden auch Räumlichkeiten der Flexiblen Hilfen als Betreuungs- und Beratungsort genutzt. Seit Februar 2003 hat die Einrichtung für die Abteilung der Flexiblen Hilfen Büroräume in zentraler Lage angemietet. In Einzelfällen findet auch eine Betreuung „ auf der Straße“ statt.

 

VIII Aufnahmeverfahren

Die Anfragen erfolgen immer über die Jugendämter. Beim Erstgespräch wird der Fall besprochen und bei einer gemeinsamen Vereinbarung der Beginn der Betreuung und das erste Hilfeplangespräch terminiert.

Der Hilfeplan definiert generell:

  • Die Ziele der Maßnahme
  • Den Ort des pädagogischen Handelns
  • Die Betreuungsstärke
  • Die vorläufige Dauer der Maßnahme
  • Zuständigkeiten/ Verantwortlichkeiten
  • Sonstige Hilfen

Die Entscheidung über Art, Umfang und Finanzierung der zu gewährenden Hilfe obliegt dem zuständigen Jugendamt.

 

IX Leistungen

IX a Sozialpädagogische Grundleistungen -Allgemein

Sozialpädagogische Grundleistungen werden durch fachliches und professionelles Handeln umgesetzt bei der:

  • Prävention von Obdachlosigkeit und Prostitution (durch Wohnraumbeschaffung und legaler Sicherung des Lebensunterhaltes),
  • Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren   ( Zielvereinbarungen  z.B. über schulische Maßnahmen, Elternarbeit,),
  • Individuelle und reflektierten Planung der Erziehung für die Jugendlichen und jungen Volljährigen, im Team der „Flexiblen Hilfen“. ( wöchentliche Teamsitzungen, alle vier Wochen Supervision )
  • Bereitstellung von Fachpersonal als Beziehungspartner ( eine Diplomsozialpädagogin, zwei Diplompädagoginnen und ein Diplompädagoge)
  • Durchführung von Einzelgesprächen
  • Dokumentation der Entwicklung, Zielplanung und Umsetzung der Arbeit mit dem Jugendlichen, (Aufnahmebogen, Anamnesebogen, Karteikarte, Akte über den Schriftverkehr mit dem Jugendamt, Schule, Ämtern, Krankenkassen etc., Infobuch  mit täglichen Eintragungen über die Jugendlichen, Teamakte, Gesamtteamakte ).
  • Familienarbeit (Förderung der Kontakte, Gespräche, evtl. systemische Beratung),
  • Prävention: Drogenproblematik ( Zusammenarbeit mit den Drogenberatungsstellen, Therapeuten, Einzel- und Gruppengespräche sollen den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen befähigen, sich mit der Suchtproblematik auseinander zu setzen ).
  • Integration ( Die Integration ins Gemeinwesen wird individuell durch eine Orientierung auf die Mitgliedschaft in ortsansässigen Vereinen, zur aktiven Teilnahme am politischen Leben, auf die Nutzung vorhandener Angebote offener Jugendarbeit, sowie dem Besuch von Regelschulen und durch die Ausbildung in ortsansässigen Betrieben unterstützt ),
  • Sexualaufklärung ( Gespräche über Verhütung, Schwangerschaft finden schon kurz nach der Aufnahme statt ),
  • Gewalt (Konflikttrainings und die Auseinandersetzung mit seiner Aggressionsbereitschaft sollen den Jugendliche oder jungen Erwachsenen befähigen, konfliktfreier in einer Gruppe zu leben),
  • Begleitung und Unterstützung bei der Ausbildung, Kontakte zu Schulen und Ausbildungsbetrieben. (siehe Schulische, berufliche Förderung)

 

IX b  Arbeitsschwerpunkte:

Oberstes Ziel unserer Arbeit ist die Verselbständigung der zu Betreuenden oder zu Beratenden! Sie sollen insbesondere dazu befähigt werden, ihr Leben selbständig und eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen. Zur Erreichung dieses Ziels setzen wir folgende Arbeitsschwerpunkte:

a) Jugendliche/ junge Erwachsene:

  • Aufbau einer tragfähigen Beziehung auf der Basis gegenseitigen Vertrauens;
  • Unterstützung und Begleitung in der Alltagsbewältigung;
  • Erkennen und Nutzen von eigenen Ressourcen;
  • Stabilisierung und Stärkung des Selbstwertgefühls;
  • Trainieren von Konfliktfähigkeit;
  • Gemeinsame Entwicklung einer Lebensperspektive;
  • Krisenintervention;
  • Einüben von Durchhaltevermögen;
  • Erhöhung von Frustationstoleranz;
  • Aufbrechen der häufigen „ Null- Bock“- Haltung und Erarbeiten einer aktiven und konstruktiven Lebenseinstellung sich selbst und anderen gegenüber;
  • Aufarbeitung von Beziehungs- und Trennungsproblemen.

b) Kinder:

  • Deren Eltern mit der Erziehung überfordert sind;
  • Die in der Schule verhaltensauffällig sind;
  • Scheidungskinder.            

c) Alleinerziehende Mütter und Väter/ Familien:

  • Unterstützung bei Erziehungsschwierigkeiten;
  • Beleuchtung der Familiengeschichte;
  • Beleuchtung der Gegenwartsfamilie;
  • Rollenüberprüfung;
  • Unterstützung bei Veränderungsmöglichkeiten des Familiensystems;
  • Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten;
  • Einübung und Stärkung der Fürsorgepflicht der Erziehenden;
  • Entwicklung von Kommunikationsstrukturen des gegenseitigen Zuhörens und der gegenseitigen Akzeptanz;
  • Aufarbeitung von Beziehungs- und Trennungsproblemen.
 

IX c Psychologische Grundversorgung

Durch langjährige Zusammenarbeit mit verschiedenen  Therapeuten und Ärzten  ist es uns möglich, den Jugendlichen, jungen Erwachsenen  und Familien die notwendige Beratung über die angezeigten Hilfen und Maßnahmen  zur Verfügung zu stellen.

IX d Schulische, berufliche Förderung

Die Pädagogen begleiten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung durch Kontakte mit Lehrern und Ausbildern, sowie in Sonderfällen durch Hausaufgabenbetreuung und Bewerbungstraining und helfen beim Aufbau einer realistischen Berufsperspektive oder bei der Hinführung zur Arbeitsreife.

Schulmüdenprojekte sollen die Jugendlichen wieder motivieren an ihren Ausbildungszielen zu arbeiten.

 

X Die Beendigung der Maßnahme

Auch das Ende einer Maßnahme der „Flexiblen Hilfe“ wird in einem Hilfeplangespräch vereinbart. Dies kann in einem planmäßig festgelegten Hilfeplantermin geschehen oder in einem gesonderten Termin, auf Wunsch eines oder mehrerer Beteiligter des Betreuungsprozesses.

 

XI Andere Leistungen/ Hilfsmittel

Das  Büro in der Franzstraße 107 in Aachen ist eine Anlaufstelle für „Flexible Hilfen“.

Dienstfahrten werden überwiegend mit den Privatfahrzeugen erledigt.

Im Hilfeplanverfahren können auch weitere von externen Anbietern zu erbringende individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden.

Hausmeistertätigkeiten  wie Renovierungsarbeiten, Umzüge, Reparaturen und Instandhaltungen werden von geringfügig beschäftigten Kräften und Zivildienstleistenden erledigt.

 

XII Zusätzliche Angebote

Jugendwohngemeinschaft (JWG)

Püngelerstr. 2 – 52074 Aachen

Gruppenbetreuung

Aufnahmealter: 14- 18

Geschlechtsgemischt

 

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Püngelerstr. 2 – 52074 Aachen

Apartmentbetreuung

Jugendliche, die vorher noch nicht in einer Einrichtung der Jugendhilfe waren und/oder intensiver Einzelbetreuung bedürfen, bieten wir das „Betreute Einzelwohnen“ ( BEW ) im gleichen Hause an. In Ausnahmefällen können auch Jugendliche, die vorher in der Wohngemeinschaft betreut wurden, in das Betreute Wohnen überwechseln!

XIII Verwaltung

Die Aufgaben der Verwaltung werden von einer Fachkraft  für  alle Angebote erfüllt.

Aufgaben sind:

Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt, betriebswirtschaftliches Controlling, Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht

Finanzplanung und Erschließung neuer Finanzquellen, Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen, allgemeine Verwaltungsaufgaben

 

XIV Qualitätsbeschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ein internes Controlling eingebunden. Der Hilfeplanprozess wird regelmäßig in kollegialer Beratung im Team, in Supervision oder Praxisberatung oder gegebenenfalls in einzelfallbezogener Fachberatung gesteuert. Die Arbeit mit den Klienten, der Prozess und die Prozessbegleitung werden dokumentiert.

Die Einrichtung sorgt mittels Fort- und Weiterbildung für eine Personalentwicklung entsprechend den wachsenden Aufgaben des Teams.

Die Konzeption der Flexiblen Hilfen und deren Umsetzung wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

 

 

XV Finanzen/ Budget

Die Betreuungen in der „Flexiblen Hilfe“ werden über Fachleistungsstunden abgerechnet.

Fachleistungsstunde kalkuliert nach den Standards des einzelnen Kostenträgers:

Stadt Aachen:

57,31 €

Außenbezirk Aachen:

44,51 €

Aachen, Nov-06


Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der "flexiblen Hilfen" haben ein neues Konzept entwickelt:

Arbeit mit Risikofamilien

Hier können Sie unseren Flyer dazu herunterladen.


 

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