Kaktus Jugendhilfeeinrichtungen e.V.


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Betreutes Einzelwohnen

Kaktus Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen e.V.
Betreutes Einzelwohnen
Püngelerstrasse 2
D - 52074 Aachen

Leitung Hr. J. Karden

Tel. : 0241/ 874-811
Fax: 0241/ 875-058
jkarden@kaktus-ac.de

Konzeption des Betreuten Einzelwohnens

„Kaktus" Jugendhilfeeinrichtungen e.V.

Stand Mai-06

Präambel

Die Jugendhilfeeinrichtungen Kaktus e.V. verfügen über vielfältige, unterschiedliche Hilfsangebote.

  1. Jugendwohngemeinschaft
  2. Trainingswohnung
  3. Betreutes Einzelwohnen
  4. Flexible Hilfen

 

So ist es uns möglich, auch nach der Aufnahme das geeignete Hilfeangebot, ohne Wechsel in eine andere Einrichtung, zur Verfügung zu stellen.

Das Betreute Einzelwohnen hat sich aus den Konzepten der Einzelfallhilfe wie das Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) und dem Intensiv Betreuten Wohnen (IBW) entwickelt und stellt ein Zusatzangebot dar, was von der Einrichtung sowohl als Nachbetreuung unserer Wohngemeinschaftsbewohner/innen genutzt wird, als auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine Gruppenerfahrung gemacht haben oder sich auf eine Gruppe nicht einlassen können oder wollen.

Die Apartments für das Betreute Einzelwohnen sind in einem separaten Bereich im gleichen Gebäude wie die Jugendwohngemeinschaft untergebracht.

Die jungen Menschen dieses Angebotes werden von Männern und Frauen eines Teams betreut, die auch in der Wohngemeinschaft arbeiten. So können wir eine kontinuierliche Betreuung und eine 24 Stundenaufsicht gewährleisten sowie den Wunsch und das Bedürfnis nach eigenständigem Wohnen gewährleisten.

Merkmale des Betreuten Einzelwohnens:

  • Betreuung über Wohngruppenteam
  • Wohngruppennähe
  • Aufsicht rund um die Uhr gewährleistet
  • kurze Entscheidungswege
  • Jugendliche und junge Erwachsene haben eigenen Wohnbereich.

 

I Trägerschaft

Die Jugendwohngemeinschaft „Kaktus“ liegt in der Trägerschaft des Vereins „Kaktus“ Jugendhilfeeinrichtungen e.V. in Aachen.

Er ist ein anerkannter freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe und besteht seit 1985. Der Verein ist dem Dachverband „Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband“ (DPWV) angeschlossen.

II Räumlichkeiten

Die Apartments für das Betreute Einzelwohnen sind in einem Haus   in der Püngelerstraße 2 untergebracht. Es  liegt in einem Außenbezirk von Aachen direkt an der Niederländischen Grenze in einem normalen Wohnumfeld.

Die Wohneinheiten für das Betreute Einzelwohnen und das Verwaltungsbüro befinden sich im Parterre des Gebäudes.

In diesem Haus befinden sich zudem unsere Wohngemeinschaft mit integrierter Übungswohnung, ein  Konferenz- bzw. Besprechungsraum und das Leitungsbüro.

Das Haus verfügt über ausreichende Kellerräume, welche zur Freizeitgestaltung wie Disco, Sport (gut ausgestatteter Fitnessraum)  und Werken, oder als Wirtschaftsräume genutzt werden.

Die Apartmentbewohner verfügen über einen integrierten Koch- und separatem Dusch- und Toilettenbereich.

Waschmaschine und Wäschetrockner stehen zur Verfügung.

Die Lage gewährleistet den Jugendlichen, ein breit gefächertes Schul- und Freizeitangebot. Es besteht eine ideale Anbindung an das örtliche Verkehrssystem und gute Einkaufsmöglichkeiten.

Der angrenzende Garten bietet vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Das Haus in der Püngelerstraße 2 verfügt über eine Gesamtfläche von 390 Quadratmeter.

 

III Gesetzliche Grundlage

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Volljährige auf der Grundlage des KJHG §§ 13.3; 27; 34; oder 41 oder des BSHG § 39, in Ausnahmen auch nach § 35 a KJHG

 

IV Fachliche Ausstattung

IV a Personal, Qualifikation, Betreuungsdichte

Im Betreuten Einzelwohnen und in der Jugendwohngemeinschaft arbeitet ein mit Männern und Frauen besetztes Team sozialpädagogischer Fachkräfte ( in der Regel Diplomsozialpädagoginnen,  Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiterinnen, Diplomsozialarbeiter, staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, Diplompädagoginnen und Diplompädagogen), die zum Teil über Zusatzausbildungen in systemischer Beratung und Gesprächsführung nach Rogers verfügen.

Die Betreuungsdichte beträgt im Betreuten Einzelwohnen 1:  2 (Pädagogische Fachkräfte zu Klienten).

Teamarbeit, regelmäßige Supervision und Fachberatung sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildung gefördert.

Weiterbildung intern und extern zu den Themen:

  •  Drogenproblematik und Prävention
  •  Gewalt und  Konfliktvermeidung
  •  Sexueller Missbrauch
  •  Essstörungen
  •  Erlebnispädagogik
  •  Theaterpädagogik

Die Frauen und Männer des Teams verfügen über langjährige Berufs-, bzw. Heimerfahrung.

Der Dienstplan sieht eine 24 Stundenbetreuung vor. In der Regel werden maximal zwei Jugendliche oder junge Erwachsene von unseren MitarbeiterInnen betreut.

Teamsitzungen  finden jede Woche Donnerstag von 9.00h bis 13.00h statt. Nach Vereinbarung treffen sich die Teams der Jugendwohngemeinschaft und der „Flexiblen Hilfen“ zur gemeinsamen Besprechung und Austausch. Zum Wohngemeinschaftsabend können die Bewohner der Apartments eingeladen werden.

 

V Ziel der Hilfen

Der Jugendliche oder junge Erwachsene soll befähigt werden, sich mit seiner Situation, die zur Aufnahme geführt hat, konstruktiv auseinander zu setzen. Hierbei soll er erlernen, schrittweise die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Wichtiger Bestandteil der Betreuung ist die Wiederaufnahme oder Weiterführung einer Schul- oder Berufsausbildung. So werden Vorraussetzungen geschaffen, die den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine realitätsnahe Zukunftsperspektive geben.

 

VI Zielgruppe

Das  Betreute Einzelwohnen ist eine Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige;

  •  die intensive Hilfen  und Unterstützung beim Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen;
  •  die in einer separaten Wohnung leben wollen;
  •  die aufgrund ihres Alters oder ihrer Problemlage noch einer intensiveren Aufsicht bedürfen und bei akuten Krisen die Nähe einer Beratungsperson benötigen;
  •  die einen Lebensort suchen und in einem Sozialraum integriert werden sollen oder wollen;
  •  bei denen das Jugendamt vermehrten Wert auf Betreuung und Aufsicht legt;
  •  deren Problembelastungen im Herkunftsmilieu in der Regel hoch sind.

Hier werden auch Jugendliche und junge Volljährige weiterbetreut, die schon eine  therapeutische Behandlung von Essstörungen, Missbrauch und Gewalt durchlaufen haben  und noch begleitende therapeutische Unterstützung benötigen.

Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  •  das Einverständnis mit der Unterbringung ( Freiwilligkeit );
  •  die Bereitschaft, gesetzte Rahmenbedingungen zu akzeptieren;
  •  die Motivation, eigene Perspektiven anzugehen und zu verwirklichen.

Ausschlusskriterien:

Schwere körperliche u./o. geistige Behinderungen, akute schwere seelische Störungen, die noch keiner therapeutischen Behandlung unterliegen, eine manifeste Drogen- u./o. Alkoholsucht etc. schließen eine Aufnahme aus.

 

VII Leistungen

Das Haus in der Püngelerstraße 2 bietet:

Unterbringung und Betreuung in separaten Appartements mit eigenem Kochbereich und  Bad für das Betreute Einzelwohnen mit eigenverantwortlicher Verpflegung.

VII a Sozialpädagogische  Grundleistungen:

  • Aktive Mitgestaltung beim Hilfeplanverfahren   ( Zielvereinbarungen);
  • Teilnahme an Fachgesprächen und Helferkonferenzen;
  • Individuelle und reflektierte Erziehungsplanung im Team;
  • Die Entwicklung der Jugendlichen, die Zielplanung und die Umsetzung durch die Arbeit der  Pädagogen wird dokumentiert;
  • Den Jugendlichen werden für die Zeit der Unterbringung professionelle Beziehungspartner zur Verfügung gestellt;
  • Präventionsmaßnahmen der  Drogen- und Gewaltproblematik;
  • Integration in die Nachbarschaft;
  • Sexualaufklärung;
  • Austausch mit dem zuständigen  Jugendamt (SachbearbeiterInnen);

VII b Aufnahmeverfahren

Standardisiertes Verfahren

Nach der Aufnahmeanfrage durch das unterbringende Jugendamt findet ein intensives Vorstellungsgespräch mit der/ dem Jugendlichen, dem/ der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/in, den sozialpädagogischen Fachkräften des Betreuten Einzelwohnens (BEW) und in der Regel den Personensorgeberechtigten in der Einrichtung statt, bei dem auch die Kostenübernahme geklärt wird.

In diesem Gespräch wird der Lebensraum des BEW vorgestellt, die Situation des/ der Jugendlichen eingehend erörtert und ein vorläufiger Hilfeplan mit der dazugehörenden Aufgabenverteilung abgesprochen.

In der Regel wird vor der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme dem/ der Jugendlichen die Möglichkeit des Probewohnens oder von Besuchen angeboten.

Die ersten Wochen der Betreuung werden als Eingewöhnungs- und Diagnosephase und auch als Probezeit verstanden, deren Auswertung in der ersten Fortschreibung des Hilfeplanes erfolgt.

Im ersten Hilfeplangespräch werden gemeinsam mit dem Jugendamt Aufgaben und Ziele in der Arbeit festgelegt. Nach einigen Monaten Eingewöhnungszeit findet das zweite Hilfeplangespräch statt, bei dem die gesetzten Ziele reflektiert und gegebenenfalls neue gesetzt werden.

Aufnahmeverfahren bei kurzfristiger Unterbringung

  • Anfrage:  in der Regel durch  die Jugendämter;
  • Aufnahmegespräch: in der Regel mit einem Vertreter der zu belegenden Einrichtung und den am Hilfeprozess beteiligten Personen;
  • Erfassung der Eckdaten, wie Name, Geburtdatum- und ort, Adresse, Sorgeberechtigte;
  • Auftragsklärung;
  • Klärung der Kostenübernahme;
  • Aufnahme;
  • Diagnosephase :6 Wochen; Erfassung durch Fremd- und Eigenanamnese, Beobachtung;
  • Danach folgt die Entscheidung:
  • Über eine endgültige Aufnahme,
  • eine andere Betreuungsform
  • oder die Rückkehr in die Familie

 

VIII Art und Umfang der Betreuung

Für die drei Plätze im  Betreuten Einzelwohnen  gewährleisten wir die Betreuung über die Mitarbeiter der Wohngemeinschaft.

Die Betreuungszeiten sind in der Regel nachmittags und abends. Darüber hinaus werden Aufsichtspflicht und Rufbereitschaft ebenso von diesem Team übernommen.  

Schwerpunkt der Betreuung ist:

  •  die Beratung, Krisenintervention, Einzelfallhilfe;
  •  Hilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum;
  •  Unterstützung beim Einrichten der Wohnung;
  •  Umgang mit eigenem Etat;
  •  Suche bei Schul- und Ausbildungsstellen und Therapieplätzen;
  •  Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, Therapeuten, Ärzten, Lehrkräften, Behörden  und Ausbildungsstellen;
  •  Einzel- und Gruppengespräche;  
  •  Selbständigkeitstrainings;
  •  Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, Schulen, Ausbildungsstellen, Polizei und dem Gericht. 

Der Schwerpunkt der Betreuung wird durch die Bezugsbetreuer abgedeckt. Sie werden unterstützt durch kollegiale Beratung und Supervision.

Die Intensivbetreuung beinhaltet:

  •  Aufbau einer tragenden Beziehung;
  •  Einzelgespräche, auch außerhalb der Einrichtung und der vorgegebenen Dienstzeit;
  •  Hilfe und Beratung bei persönlichen Problemen;
  •  FürsprecherIn in Konfliktsituationen;
  •  Begleitung und Unterstützung bei der Ausbildung;
  •  Austausch mit dem zuständigen Jugendamt;
  •  Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.

Die individuelle Förderung orientiert sich in erster Linie an den Stärken und Möglichkeiten der einzelnen Jugendlichen.

Die Jugendlichen werden in ihrer Alltagskompetenz durch Anleitung, vorbildhaftes Handeln, Ansprache und Reflexion gefordert und gefördert.

Die Stärkung ihres Selbstwertes wird durch positive Rückmeldung und Ermutigung unterstützt.

VIII b Unsere Hausordnung

Unsere Hausordnung richtet sich nach den allgemeinen Mietrichtlinien und dem Jugendschutzgesetz und den für Jugendliche und junge Erwachsene förderlichen Rahmenbedingungen.

Das beinhaltet:

  • Umgang mit Besuchern und Rückkehrzeiten;
  • Übernachtungen von Freunden;
  • Kompetenzerweiterung durch Vergabe von Haustürschlüssel;
  • Eigene Verwaltung von Finanzmittel für den Lebensunterhalt;

Alles darüber hinaus kann individuell mit dem zuständigen Jugendamt verhandelt werden. 

VIII c Familienarbeit

Die Eltern werden im Hilfeplanverfahren und bei grundsätzlichen erzieherischen Fragen einbezogen und angemessen in das Lebensfeld des Betreuten Einzelwohnens eingebunden.

Die Jugendlichen werden bei Beziehungsklärungen mit ihren Eltern gefördert und unterstützt. Der Kontakt zwischen Eltern und Jugendlichen wird gefördert und reflektiert.

VIII d Psychologische Grundversorgung

Die Mitarbeiter des  Betreuten Einzelwohnens und der Jugendwohngemeinschaft fördern und begleiten Jugendliche und junge Volljährige auf ihrem Weg, sich aktiv mit ihrer belasteten Situation und ihren Störungen auseinander zu setzen. Sie sensibilisieren sie für die Annahme einer angemessenen externen Hilfe. Sie begleiten und unterstützen Jugendliche an ambulanten Therapien und bieten eine intensive Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten und Praxen.

VIII e Schulische , berufliche Förderung

Die Pädagogen unterstützen die Jugendlichen beim Aufbau einer realistischen Berufsperspektive oder bei der Hinführung zur Arbeitsreife.

Sie unterstützen die Jugendlichen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung oder anderen Maßnahmen durch Anleitung, Kontrolle, Begleitung, Trainingsprogramme und durch regelmäßige Kontakte mit Lehrern, Ausbildern und Betreuern.

XIII f Ablösung

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in der Maßnahme des Betreuten Einzelwohnens befinden, werden im Rahmen der Betreuung in regelmäßigen Beratungs- und Hilfeplangesprächen auf ihre Entwicklung hinsichtlich ihrer Verselbständigung überprüft.

Hat der Jugendliche ausreichende Alltagskompetenzen erreicht und es wird noch Betreuungsbedarf festgestellt, kann eine Weiterbetreuung in der eigenen Wohnung durch unser Angebot der „Flexiblen Hilfen“ gewährleistet werden.

 

IX Zusätzliche Angebote

Jugendwohngemeinschaft (JWG)

Püngelerstr. 2 – 52074 Aachen

Gruppenbetreuung

Aufnahmealter: 14- 18

Geschlechtsgemischt

 

Flexible Hilfen
Büro: Franzstraße 107 – 52064 Aachen

Angebote:

Einzelfallbetreuung

Familienberatung

Familienarbeit

Die Angebote der „Flexiblen Hilfen“ und der Jugendwohngemeinschaft werden  in eigenständigen Konzeptionen dargestellt.

 

X Andere Leistungen/ Hilfsmittel

Hausmeister/ Zivildienstleistender

Hausmeistertätigkeiten wie Renovierungsarbeiten, Umzüge, Reparaturen und Instandhaltungen werden von geringfügig beschäftigten Kräften und/oder von einem Zivildienstleistenden erledigt. Dienstfahrten werden überwiegend mit den Privatfahrzeugen der Angestellten erledigt.

Nachhilfe wird in Einzelfällen vom Jugendamt finanziert.

Im Hilfeplanverfahren können auch weitere von externen Anbietern zu erbringende individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden.

 

XI Verwaltung:

Die Aufgaben der Verwaltung werden von einer Fachkraft für alle Angebote mit einem Stellenanteil von 0,8 geleistet.

Aufgaben sind:

Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt, betriebswirtschaftliches Controlling, Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht,

Finanzplanung und Erschließung neuer Finanzquellen, Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen, allgemeine Verwaltungsaufgaben


XII Qualitätssicherung

  •  Konzeptentwicklung;
  •   Personalentwicklung;
  •   Beschäftigung von Fachpersonal;
  •   Hilfeplanverfahren ( Überprüfbarkeit und Dokumentation des Angebotes );
  •   Dokumentation der Prozesse und Angebote;
  •  Regelmäßige wöchentliche Teamsitzungen;
  •   Kollegiale Fallberatung;
  •   Regelmäßige interne Prüfungen und Selbstreflexion;
  •   Supervision;
  •   Fortbildung;
  •   Facharbeitskreise;

Regelmäßiger Austausch mit allen am Prozess beteiligten Personen wie Eltern, Jugendamtsmitarbeiterinnen u. -mitarbeitern ,Lehrerinnen u. Lehrern, Ärztinnen u. Ärzten, Psychologinnen u. Psychologen. 

 

XIII Finanzen/Budget

Die Einrichtung finanziert sich über ein anerkanntes Leistungsentgelt.

Betreutes Einzelwohnen:  106,47 €/Tag

Aachen, den 17.05.2006

 

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