Kaktus Jugendhilfeeinrichtungen e.V.


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Jugendwohngemeinschaft

Kaktus Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen e.V.
Jugendwohngemeinschaft
Püngelerstraße 2
D - 52074 Aachen

Leitung  Josef Karden

Tel.: 0241/8793592
0241/ 874-811
Fax: 0241/ 875-058

jkarden@kaktus-ac.de

Konzeption der Jugendwohngemeinschaft

Stand 04.05.2006

Präambel

Die Jugendwohngemeinschaften und deren nachgehende Betreuungsformen  haben sich im Zuge einer konstruktiven  Kritik an der klassischen Heimerziehung, und der dabei geforderten Umstrukturierung gebildet. Sie sind eingruppige Einrichtungen für 8 - 10 Jugendliche.

Vorläufer der Jugendwohngemeinschaften waren die Jugendwohnheime, in denen Jugendliche und junge Erwachsene, die einer Berufsausbildung nachgingen, unterstützt und begleitet wurden (Jugendsozialarbeit § 13 KJHG).

Die Erfahrungen, die mit  dieser Arbeit gesammelt wurden, zeigten bald, dass für etliche Jugendliche das Betreuungsangebot nicht ausreichte. Belastende Familienstrukturen, Erfahrungen mit Gewalt und Missbrauch erforderten eine intensivere Betreuung und damit auch mehr professionelle Hilfe als in den Jugendwohnheimen möglich war.

Die meisten Jugendwohngemeinschaften wurden Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre gegründet.

Unser Verein „Kaktus Jugendhilfeeinrichtungen“ wurde 1985 durch die Initiative  der Gründungsmitglieder  ins Leben gerufen.

Unsere Einrichtungen werden von recht unterschiedlichen Jugendlichen frequentiert, die individuell verschiedene Ressourcen und Fähigkeiten mitbringen. Ihre Möglichkeiten ergeben sich aus ihrer Sozialisation. Häufig werden elementare Defizite und Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung beobachtet.

Die Gründe und Ursachen dafür sind recht unterschiedlich: Mangel an Zuwendung und Zuneigung der Beziehungspersonen (z.B. der Eltern), Gewaltanwendung (z.B. in Form von sexuellem Missbrauch), Vernachlässigung (der Kinder), Gesellschaftsunfähigkeit der Erziehungsberechtigten oder eine veränderte Lebensplanung derselben, Einsetzen und Erleben der Pubertät. Die Palette wird mit jedem Jugendlichen vielfältiger.

Daraus ergibt sich ein individuell unterschiedlicher Bedarf an Aufmerksamkeit und Zuwendung.

Noch vielfältiger werden die Bedürfnisse durch die persönliche Ansprache bei der Bewältigung des Alltages ersichtlich. Wer geht schon gerne zur Schule? , wer übernimmt schon mit Freude seinen Kochdienst? , die Erledigung des Jobs erfordert Bewegung!, Streit mit dem Mitbewohner, der Tod des Hamsters, das Taschengeld ist alle, morgen steht eine Mathe-Arbeit auf dem Plan, „mein Freund hat eine andere!“ , - Fragen, Ängste und Bequemlichkeiten, die es tagtäglich zu bewältigen gilt.

Innerhalb seines 24 Stunden Schichtdienstes hat der Betreuer sehr gut die Möglichkeit, genaue Einblicke in die Identität des Einzelnen (Stichwort: soziales Netzwerk) und in das Gruppengefüge zu bekommen. Er beobachtet genau, wer welche Rolle spielt und wer welche Position innerhalb der Gruppe besetzt und in wie weit er dieselbe ausfüllt.

Gerade im Alltag werden Probleme und Defizite offenbar. Durch ihre ständige Präsenz gelingt den Betreuern nicht nur eine wichtige Faktensammlung, sondern es ist möglich, Lösungswege gemeinsam mit Klienten oder Gruppe zu erarbeiten und diese im Sinne einer potentialorientierten Förderung zu nutzen.

Unsere Konzeption ist ein Ergebnis aus Erfahrungen von  fünfzehn Jahren professioneller Heimerziehung, sowie gesetzlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.

 

I Trägerschaft

Die Jugendwohngemeinschaft „Kaktus“ liegt in der Trägerschaft des Vereins „Kaktus“ Jugendhilfeeinrichtungen e.V. in Aachen.

Er ist ein anerkannter freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe und besteht seit 1985. Der Verein ist dem Dachverband „Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband“ (DPWV) angeschlossen.

 

 

II Räumlichkeiten

Unser Haus liegt in einem Außenbezirk von Aachen direkt an der Niederländischen Grenze in einem normalen Wohnumfeld.

In diesem Haus befinden sich unsere Wohngemeinschaft mit integrierter Übungswohnung, sowie drei separate Appartements für das Betreute Einzelwohnen.

Jeder Jugendliche und junge Erwachsene verfügt über ein eigenes Zimmer.

Die Lage gewährleistet den Jugendlichen ein breit gefächertes Schul- und Freizeitangebot. Es besteht eine ideale Anbindung an das örtliche Verkehrssystem und gute Einkaufsmöglich-keiten.

Das Haus in der Püngelerstraße 2 verfügt über eine Gesamtfläche von 390 Quadratmeter.

Im Parterre befinden sich drei Apartments für die Einzelbetreuung und das Verwaltungsbüro.

Auf der 1. Etage befindet sich der Hauptteil der Jugendwohngemeinschaft mit 7 Einzelzimmern für die Jugendlichen, ein Gruppenraum, das Dienstzimmer für die Betreuer, Toiletten, Duschen, ein separates Bad und eine Küche.

Im Dachgeschoss befindet sich eine separate kleine Wohnung mit zwei Zimmern, Küche und Bad, die für zwei weitere Jugendliche als „Übungswohnung“ eingerichtet ist.

Weiterhin befindet sich dort  ein  Konferenz- bzw. Besprechungsraum.

Das Haus verfügt über ausreichende Kellerräume, welche zur Freizeitgestaltung wie Disco, Sport (gut ausgestatteter Fitnessraum)  und Werken, oder als Wirtschaftsräume genutzt werden.

Im angrenzenden Garten kann gegrillt werden, Tischtennis gespielt oder einfach draußen sich entspannt werden.

 

 

III Gesetzliche Grundlage

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Volljährige auf der Grundlage des KJHG §§ 13.3; 27; 34; oder 41 oder des BSHG § 39, in Ausnahmen auch nach § 35 a KJHG

 

 

IV Fachliche Ausstattung

Va  Personal, Qualifikation, Betreuungsdichte

In der Jugendwohngemeinschaft und den drei Plätzen für das  Betreute Einzelwohnen arbeitet ein mit Männern und Frauen besetztes Team sozialpädagogischer Fachkräfte ( in der Regel Diplomsozialpädagoginnen,  Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiterinnen, Diplomsozialarbeiter sowie Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher und Diplompädagogen), die zum Teil über Zusatzausbildungen in systemischer Beratung und Gesprächsführung nach Rogers verfügen.

Die Betreuungsdichte beträgt in der Jugendwohngemeinschaft 1:  1,91 (Pädagogische Fachkräfte zu Klienten).

Zusätzlich zu diesen Planstellen bieten wir einen Ausbildungsplatz für Berufspraktikanten.

Teamarbeit, regelmäßige Supervision und Fachberatung sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildung gefördert.

Weiterbildung intern und extern zu den Themen:

  •  Drogenproblematik und Prävention
  •  Gewalt und  Konfliktvermeidung
  •  Sexueller Missbrauch
  •  Essstörungen
  •  Erlebnispädagogik
  •  Theaterpädagogik

Die Frauen und Männer des Teams verfügen über langjährige Berufs-, bzw. Heimerfahrung.

Der Dienstplan sieht eine 24 Stundenbetreuung vor. Einmal in der Woche findet jeweils eine Teamsitzung der Betreuer und ein WG-Abend mit den Bewohnern statt.

Vb Teamorganisation/ Co- Betreuung

Teamsitzungen  finden jede Woche donnerstags von 9.00h bis 13.00h statt. Nach Vereinbarung treffen sich die Teams der Jugendwohngemeinschaft und der „Flexiblen Hilfen“ zur gemeinsamen Besprechung und Austausch.

In der Regel werden zwei Jugendliche oder junge Erwachsene pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter betreut.

Zur Vorbereitung auf die Berufspraxis für Sozialpädagoginnen u. Sozialpädagogen/ Sozialarbeiterinnen u. Sozialarbeiter bzw. Erzieherinnen u. Erzieher im Anerkennungsjahr werden Co- Betreuungen durchgeführt. Die Berufspraktikanten begleiten und unterstützen die Bezugsbetreuer bei Hilfeplan- und Beratungsgesprächen, Lehrer und Elterngespräche, Erledigungen bei Ämtern und der Bewältigung von Alltagsproblemen. Die Co- Betreuung wird auch als Vorbereitung auf eine Urlaubsvertretung genutzt.

 

 

V Ziel der Hilfen

Die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sollen befähigt werden, sich mit ihrer Situation, die zur Aufnahme geführt hat, konstruktiv auseinander zu setzen. Die Jugendlichen werden unter Anleitung motiviert, Schule und Ausbildung wieder aufzunehmen und/ oder weiterzuführen, die persönlichen Anteile bei den Konflikten zu erkennen und zu akzeptieren, und zu lernen, Schritt für Schritt die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Es werden Vorraussetzungen  geschaffen, die dem/ der Jugendlichen eine realitätsnahe Zukunftsperspektive  geben.

Personenzentrierte Zielsetzung:

Die Erfahrungen lehren uns, dass die Ziele und entsprechende Kontrakte mit dem/der Jugendlichen immer wieder individuell zu evaluieren und zu schließen sind. Wir formulieren folgende, für uns allgemeingültige Ziele:

  •  Dem/ der Jugendlichen in der Jugendwohngemeinschaft Rahmen und Raum zu bieten, um Stärken und Schwächen zu erproben; die eigene Persönlichkeit im sozialen  Umgang unter Anleitung zu entwickeln; (Gruppe als Ort sozialen Lernens)
  •  Einbindung der Jugendlichen in einen realistischen Rahmen als Grundlage für die          Bewältigung des späteren Alltags;
  •  individuelle Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung;
  •  Verselbständigung;
  • Aufarbeitung des Familienkonfliktes, der zur Aufnahme in die Jugendwohngemeinschaft geführt hat;
  •  Einbindung in das bestehende soziale Umfeld;
  •  Angebot von familienähnlichen Lebensstrukturen;

 

VI Zielgruppe

Die Jugendwohngemeinschaft nimmt Jugendliche und junge Volljährige von 14 bis 18 Jahren auf, die:

  •  in ihrer Herkunftsfamilie nicht mehr leben können oder  wollen;
  •  für ihre weitere Entwicklung einen überschaubaren Rahmen mit kontinuierlich ihnen zur Verfügung stehenden Bezugspersonen brauchen;
  •  für ihre Verselbständigung noch ein Leben in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen bedürfen und die bereit sind, an dieser Gemeinschaft teilzunehmen und nach individuellen Fähigkeiten mitzugestalten;
  •  einen pädagogisch unterstützten Lebensort suchen und in einem Sozialraum integriert werden sollen oder wollen ( Prinzip der Freiwilligkeit );
  •  auf dem Wege zur Verselbständigung oder mit Rückkehroption in ihr Herkunftsmilieu mindestens für eine mittelfristige Verweildauer außerhalb ihres Elternhauses unterzubringen sind;

Akute Suchtproblematik oder akut psychische Erkrankung schließen eine Aufnahme aus.

 

VII Leistungen

Das Haus in der Püngelerstraße 2 bietet:

Unterbringung und Verpflegung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der  Jugendwohngemeinschaft in Einzelzimmern, mit Gruppenraum, Küche, Büro, Toilettenbereich, Waschkeller, Sportraum sowie eine integrierte  Übungswohnung, ausgestattet mit zwei Einzelzimmern, Küche, Bad mit eigenverantwortlicher Verpflegung und  zwei separate Appartements mit Koch- und  Toilettenbereich für das Betreute Einzelwohnen.

VII a Sozialpädagogische  Grundleistungen:

  •  Aktive Mitgestaltung beim Hilfeplanverfahren   ( Zielvereinbarungen);
  • Teilnahme an Fachgesprächen und Helferkonferenzen;
  • Individuelle und reflektierte Erziehungsplanung im Team der Jugendwohngemeinschaft;
  • Die Entwicklung der Jugendlichen, die Zielplanung und die Umsetzung durch die Arbeit der  Pädagogen wird dokumentiert;
  • Den Jugendlichen werden für die Zeit der Unterbringung professionelle Beziehungspartner zur Verfügung gestellt;
  • Prävention bei Drogenproblematik, Integration in die Nachbarschaft, Sexualaufklärung, Aufarbeitung einer Gewaltproblematik.
  • Austausch mit dem zuständigen  Jugendamt (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter)

VII b Aufnahmeverfahren

Standardisiertes Verfahren

Nach der Aufnahmeanfrage durch das unterbringende Jugendamt findet ein intensives Vorstellungsgespräch mit der/ dem Jugendlichen, dem/ der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/in, den sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendwohngemeinschaft (JWG) und in der Regel den Personensorgeberechtigten in der Einrichtung statt, bei dem auch die Kostenübernahme geklärt wird.

In diesem Gespräch wird der Lebensraum der JWG vorgestellt, die Situation des/ der Jugendlichen eingehend erörtert und ein vorläufiger Hilfeplan mit der dazugehörenden Aufgabenverteilung abgesprochen.

In der Regel wird vor der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme dem/ der Jugendlichen die Möglichkeit des Probewohnens oder von Besuchen angeboten.

Die ersten Wochen der Betreuung werden als Eingewöhnungs- und Diagnosephase und auch als Probezeit verstanden, deren Auswertung in der ersten Fortschreibung des Hilfeplanes erfolgt.

 

Aufnahmeverfahren bei kurzfristiger Unterbringung

  •  Anfrage:  in der Regel durch  die Jugendämter;
  •  Aufnahmegespräch: in der Regel mit einem Vertreter der zu belegenden Einrichtung und den am Hilfeprozess beteiligten Personen;
  •  Erfassung der Eckdaten, wie Name, Geburtdatum- und ort, Adresse, Sorgeberechtigte;
  •  Auftragsklärung;
  •  Klärung der Kostenübernahme;
  •  Aufnahme;
  •  Diagnosephase :6 Wochen; Erfassung durch Fremd- und Eigenanamnese, Beobachtung;
    Danach folgt die Entscheidung:      
    • Über eine endgültige Aufnahme,
    • eine andere Betreuungsform
    • oder die Rückkehr in die Familie

 

VIII Alltag, Setting, Umfang der Betreuung

In unserer Jugendwohngemeinschaft  bieten pädagogische Fachkräfte Betreuung rund um die Uhr an. Sie nehmen die notwendige Aufsicht entwicklungs- und altersgemäß wahr.

Es findet pädagogisch begleitete Selbstversorgung statt durch Unterstützung bei  der Organisation des Tagesablaufes, beim Gesundheits- und Hygieneverhalten, beim Einhalten von Hausregeln, beim Einkaufen von Lebensmitteln und beim Kochen, beim Putzen, Waschen und Bügeln, bei Behördengängen, beim Umgang mit Geld.

Es wird den Jugendlichen ermöglicht, in  festgelegten Bereichen Verantwortung zu übernehmen und zunehmend in Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Durch Gruppenaktivitäten, wie gemeinsame Feiern, Fahrten und Ferienmaßnahmen und der Auseinandersetzung um Gemeinschaft und Individualität in der Gruppe, wird das Sozialverhalten der Jugendlichen gefördert. Die Gemeinschaft und die Einzelnen werden durch Rituale wie regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten, Feste und Feiern, Gruppenabende und Hausversammlungen stabilisiert. Die Jugendwohngemeinschaft ist eine altersgemäße Wohnform für Jugendliche. Sie fördert die Integration der Jugendlichen ins Gemeinwesen indem  möglichst viele  vorhandene Ressourcen des Umfelds in die Arbeit einbezogen werden (Ausbildungsstellen, Arbeitsstellen, Regelschulen, Nachbarschaft, Sportvereine u. ä.).

VIII b Unsere Hausordnung

Die Hausordnung beinhaltet folgende Regeln, die bei Nichteinhaltung mit individuell ausgehandelten Sanktionen (z.B. verkürzte Ausgangszeiten, Abmahnung) einhergehen.

  •  regelmäßiger Besuch der Schule bzw. Ausbildungsstelle;
  •  erledigen der Hausaufgaben - bei Bedarf unter Anleitung;
  •  die Ausgehzeiten sind für alle Jugendlichen in der Woche bis 22 Uhr festgelegt und am Wochenende für die über 16jährigen bis 24 Uhr;
  •  Besucher dürfen werktags ab 16 Uhr kommen und in der Woche bis 22 Uhr, am Wochenende bis 23 Uhr bleiben;
  •  ab 23 Uhr ist Hausruhe;
  •  Alkohol- und Drogenkonsum sind generell verboten;
  •  kranke Jugendliche müssen zu ihrer Genesung im Haus bleiben und dürfen nur kurzzeitig Besuch empfangen;
  •  Teilnahme am wöchentlichen Wohngemeinschaftsabend ist Pflicht!

Unser primäres Ziel ist die Verselbständigung des/der Jugendlichen. Deshalb sollen zu den oben genannten Regeln alle hauswirtschaftlichen Aufgaben im Haus ( z.B. Kochen, Staubsaugen, Putzen, Spülen, Wäsche waschen, Aufräumen etc. ) von den Jugendlichen erledigt werden.

Das bedeutet konkret:

Jeder/jede Jugendliche ist einmal in der Woche für das Einkaufen und Zubereiten des Mittagessens verantwortlich! Wir bieten bei Bedarf die dazu notwendige Anleitung und Unterstützung.

Jeder/jede Jugendliche übernimmt darüber hinaus eine Aufgabe im Haushalt, die er bis 20 Uhr erledigt haben muss! Jeden Monat werden diese Aufgaben im Rotationsverfahren neu verteilt.

Jeder/jede Jugendliche kann an einem Tag der Woche seine Wäsche waschen und trocknen.

VIII c Der Gruppenprozess

Wichtig ist, die Jugendlichen in ihrer Gruppensozialisation zu unterstützen. Um eine stabile Gruppenstruktur zu bekommen und zu erhalten ist es notwendig, dass Jugendliche, die sich mit den Zielen der Jugendwohngruppe identifizieren, in die pädagogische Arbeit einbezogen werden, d.h., dass wir die Dynamik der Gruppe als Erprobungsfeld für die verschiedenen Rollen des/der Einzelnen bewusst als Methode einsetzen.

Um den Gruppenprozess zu unterstützen werden gemeinsame Gruppenaktivitäten angeboten wie Ferienmaßnahmen, Schwimmbad-, Theater-, Kinobesuche, Billard, Fußball, etc.

Der wöchentlich stattfindende WG-Abend ist ebenfalls ein wichtiges Forum, um den Gruppenprozess zu fördern und zu unterstützen.

In diesem Rahmen finden „neue“ Jugendliche ein Klima vor, in dem sie sich leichter öffnen und Vertrauen fassen können.

 

IX Individuelle Förderung

Die Jugendlichen werden gemeinschaftlich vom Team betreut. Zusätzlich nimmt sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Teams intensiv - in Form einer Einzelbetreuung - des einzelnen Jugendlichen an.

Die Intensivbetreuung beinhaltet:

  •  Aufbau einer tragenden Beziehung;
  •  Einzelgespräche;
  •  Hilfe und Beratung bei persönlichen Problemen;
  •  Unterstützung und Beratung in Konfliktsituationen;
  •  Begleitung und Unterstützung bei der Ausbildung;
  •  Austausch mit dem zuständigen Jugendamt;
  •  Zusammenarbeit mit dem Elternhaus;
  •  Gesprächstermine außerhalb der Schichtdienste, (Treffen mit dem/der intensiv betreuten Jugendlichen  außerhalb der Jugendwohngemeinschaft);

Die individuelle Förderung orientiert sich in erster Linie an den Stärken und Möglichkeiten der einzelnen Jugendlichen.

Die Jugendlichen werden in ihrer Alltagskompetenz durch Anleitung, vorbildhaftes Handeln und Mittun, Ansprache und Reflexion ihres Handelns gefordert und gefördert.

Die Stärkung ihres Selbstwertes wird durch positive Rückmeldung und Ermutigung unterstützt.

Durch aktive und reflektierte Teilnahme am Gruppengeschehen wird die Beziehungsfähigkeit der Jugendlichen erhöht und ihre Selbststeuerung durch intensive erzieherische Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, ihrer Realität und ihrer Perspektive gefördert.

Eine Erweiterung ihrer sozialen Kompetenz erfahren die Jugendlichen durch eine entwicklungs- und altersgemäße Übergabe von Entscheidungskompetenz, das Einüben von Konfliktlösungsstrategien, dem Umgang mit Aggressionen und das Durchsetzen eigener Interessen.

Die Integration ins Gemeinwesen wird individuell durch eine Orientierung auf die Mitgliedschaft in ortsansässigen Vereinen, zur aktiven Teilnahme am politischen Leben, auf die Nutzung vorhandener Angebote offener Jugendarbeit, sowie dem Besuch von Regelschulen und durch die Ausbildung in ortsansässigen Betrieben unterstützt.

Im medizinischen Bereich wird die persönliche Kompetenz durch Anleitung zur Körperpflege und Hygiene, durch Sexualberatung und der Thematisierung von Suchtgefahren unterstützt.

 

X Familienarbeit

Die Eltern werden im Hilfeplanverfahren und bei grundsätzlichen erzieherischen Fragen einbezogen und angemessen in das Lebensfeld der Wohngemeinschaft zum Beispiel bei Festen und Feiern eingebunden.

Die Jugendlichen werden bei Beziehungsklärungen mit ihren Eltern gefördert und unterstützt. Der Kontakt zwischen Eltern und Jugendlichen wird gefördert und reflektiert.

Bei  sehr jungen Jugendlichen ist es oft sinnvoll, durch intensive Elternarbeit und/ oder Beratung eine Rückführung zu ermöglichen.

Bei der Einzelbetreuung werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei ihrer Beziehungsklärung mit ihren Eltern motiviert und unterstützt.

 

XI Psychologische Grundversorgung

Die Mitarbeiter der Jugendwohngemeinschaft fördern und begleiten Jugendliche und junge Volljährige auf ihrem Weg, sich aktiv mit ihrer belasteten Situation und ihren Störungen auseinander zu setzen. Sie sensibilisieren sie für die Annahme einer angemessenen externen Hilfe. Sie begleiten und unterstützen Jugendliche an ambulanten Therapien und bieten eine intensive Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten und Praxen.

 

XII Schulische , berufliche Förderung

Die Pädagogen unterstützen die Jugendlichen beim Aufbau einer realistischen Berufs-perspektive oder bei der Hinführung zur Arbeitsreife.

Sie unterstützen die Jugendlichen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung oder anderen Maßnahmen durch Anleitung, Kontrolle, Begleitung, Trainingsprogramme und durch regelmäßige Kontakte mit Lehrern, Ausbildern und Betreuern.

 

XIII Ablösung

Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine Rückführung ins Elternhaus kaum erfolgt. Die Jugendlichen werden zumeist in ein eigenständiges Wohnen entlassen. Für viele ist der Schritt in diese Form des eigenständigen Wohnens mit großen Erwartungen verknüpft.

Es zeigt sich jedoch in manchen Fällen, dass Jugendliche und junge Erwachsene anfangs mit dem Wechsel von der Jugendwohngemeinschaft in eine eigene Wohnung überfordert sind.

 Deshalb bieten wir den Jugendlichen eine systematische Ablösung aus der Jugendwohngruppe in die „Flexiblen Hilfen“ an. In der Jugendwohngemeinschaft wird der/die Jugendliche darauf vorbereitet.

 

XIV Übungswohnung

Die Übungswohnung dient zur weiteren Vorbreitung der Jugendlichen auf ein eigenständiges Wohnen.

Sie ist ein integrierter Bestandteil der Jugendwohngemeinschaft und als komplette Wohnung für zwei Jugendliche eingerichtet.

Die Voraussetzungen für eine Überleitung von der Wohngruppe in die Übungswohnung orientieren sich an dem individuellen Entwicklungsstand der Jugendlichen.

Mit den Jugendlichen werden gemeinsam die Ziele vereinbart, die im Betreuungsprozess erreicht werden sollen und die sich unter anderem an folgende Kriterien orientieren:

  •  die Jugendlichen sollen ein ausreichendes Maß an Selbständigkeit und  Eigenverantwortlichkeit erreicht haben;
  •  verlässlich mit den zur Verfügung stehenden Geldern umgehen können;
  •  ausreichend Fähigkeiten entwickelt haben, den Alltag selbständig zu bewältigen.

Die Jugendlichen, die zuverlässig mit ihrem Geld haushalten können, erhalten wöchentlich einen Etat, der sich am Etat des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens orientiert.

Hierin sind die Lebensmittelkosten, Schulartikel, Kosten für den täglichen Bedarf wie Toilettenartikel, Zeitungen usw., Taschengeld und Bekleidungspauschale enthalten.

Die Jugendlichen, die sich durch ihre  Mitarbeit einen Vertrauensbonus erworben haben, erhalten einen Haustürschlüssel, für den sie verantwortlich sind.

Die Beratung der Jugendlichen in der Übungswohnung wird von den Bezugsbetreuerinnen oder Bezugsbetreuern der Jugendwohngemeinschaft übernommen. Sie verabreden gemeinsam Termine, bei denen über die gesetzten  Zielvereinbarungen und deren Umsetzung gesprochen wird. Die Verweildauer richtet sich nach dem Einzelfall und kann zwischen drei und sechs Monaten betragen.

Hat der Jugendliche die gemeinsam erarbeiteten Ziele erreicht, kann er in eine Wohnung außerhalb der Jugendwohngemeinschaft ziehen.

Die Überleitung begleiten die Betreuer der Wohngemeinschaft und der „Flexiblen Hilfen“. Hier wird den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung angeboten, bei der Einrichtung der Wohnung, bei Behördengängen, bei Schul- und Jugendamtkontakten und bei der Konfliktbewältigung mit den Eltern, Freunden oder anderen Kontaktpersonen. Beim Organisieren des Alltags wird schon ein großes Maß an Selbständigkeit vorausgesetzt.

 

XV Zusätzliche Angebote

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Jugendliche, die vorher noch nicht in einer Einrichtung der Jugendhilfe waren und/oder intensiver Einzelbetreuung bedürfen, bieten wir das „Betreute Einzelwohnen“ ( BEW ) im gleichen Hause an. In Ausnahmefällen können auch Jugendliche, die vorher in der Wohngemeinschaft betreut wurden, in das Betreute Wohnen überwechseln!

 

Flexible Hilfen

Büro: Franzstraße 107 – 52064 Aachen

Angebote:

Einzelfallbetreuung

Familienberatung

Familienarbeit

Die Angebote der „Flexiblen Hilfen“ und des „Betreuten Einzelwohnens“ werden  in eigenständigen Konzeptionen dargestellt.

 

XVI Andere Leistungen/ Hilfsmittel

Hausmeister/ Zivildienstleistender

Hausmeistertätigkeiten wie Renovierungsarbeiten, Umzüge, Reparaturen und Instandhaltungen werden von geringfügig beschäftigten Kräften und/oder von einem Zivildienstleistenden erledigt. Dienstfahrten werden überwiegend mit den Privatfahrzeugen der Angestellten erledigt.

Nachhilfe wird in Einzelfällen vom Jugendamt finanziert.

Im Hilfeplanverfahren können auch weitere von externen Anbietern zu erbringende individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden.

 

XVII Verwaltung:

Die Aufgaben der Verwaltung werden von einer Fachkraft für alle Angebote mit einem Stellenanteil von 0,8 geleistet.

Aufgaben sind:

Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt, betriebswirtschaftliches Controlling, Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht,

Finanzplanung und Erschließung neuer Finanzquellen, Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen, allgemeine Verwaltungsaufgaben


XIII Qualitätssicherung

  •  Konzeptentwicklung
  •   Personalentwicklung
  •   Beschäftigung von Fachpersonal
  •   Hilfeplanverfahren ( Überprüfbarkeit und Dokumentation des Angebotes )
  •   Dokumentation der Prozesse und Angebote
  •   Regelmäßige wöchentliche Teamsitzungen
  •   Kollegiale Fallberatung
  •   Regelmäßige interne Prüfungen und Selbstreflexion
  •   Supervision
  •   Fortbildung
  •   Facharbeitskreise

Regelmäßiger Austausch mit allen am Prozess beteiligten Personen wie Eltern, Jugendamtsmitarbeiterinnen u. -mitarbeitern ,Lehrerinnen u. Lehrern, Ärztinnen u. Ärzten, Psychologinnen u. Psychologen.

 XIX Finanzen/Budget

Die Einrichtung finanziert sich über ein anerkanntes fallbezogenes Tagesleistungsentgelt.

Jugendwohngemeinschaft:  110,94 €/Tag

Stand: 03.05.2006

 

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